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Gewerkschaft

Der DBSH als größter deutscher Berufsverband besitzt gleichzeitig auch den Status einer tariffähigen Gewerkschaft. Durch diese Kombination hat der DBSH die Möglichkeit die Interessen seiner Mitglieder nicht nur in berufspolitischen, sozialpolitischen, ethischen Bereichen zu vertreten, sondern auch die arbeits- und tarifrechtlichen Interessen sowie die Interessen der Selbständigen wahrzunehmen. Um die Interessen seiner Mitglieder als ArbeitnehmerInnen vertreten zu können, hat sich der DBSH als gewerkschaftlichen Partner den deutschen Beamtenbund und Tarifunion gewählt. Nur unter dem Dach des dbb ist es dem DBSH möglich, seine Selbständigkeit als Berufsverband zu wahren. Zugleich genießt der DBSH als Fachgewerkschaft im dbb den Status einer tariffähigen Gewerkschaft.

Durch die Mitgliedschaft im dbb hat der DBSH Sitz und Stimme entsprechend seiner Mitgliederzahl in den jeweiligen Gremien und Strukturen des dbb. Der DBSH entsendet Delegierte zu den alle vier Jahre stattfindenden Gewerkschaftstagen. Der DBSH nimmt seine Mandate in der Bundestarifkommission der dbb Tarifunion, sowie im Hauptvorstand des dbb wahr. Zudem wirkt der DBSH in verschiedenen Arbeitsgruppen und Kommissionen mit.